
ESP®-Gesetzliche Bestimmungen
Regelungen zur aktiven Fahrsicherheit
9.600 weniger Unfalltote, 238.000 weniger Verletzte –
das ist das Ergebnis einer umfassenden Studie der US-Verkehrsicherheitsbehörde NHTSA (National Highway
Traffic Safety Administration), aufgrund derer in den USA
eine ESP®-Ausrüstungspflicht für Automobilhersteller im
Jahr 2007 erlassen wurde.
Laut dem Gesetzestext FMVSS No. 126 (Federal Motor
Vehicle Safety Standard) betrifft die ESP®-Pflicht Fahr-
zeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 10.000 lbs
(4.536 kg). Die Regelung gilt verbindlich ab 2011 für alle
Neufahrzeuge in den USA und Kanada und beschreibt
u.a. auch Leistungsanforderungen, die ein Fahrzeug mit
ESP® erfüllen muss, wie z.B. das Fahrmanöver „Sine with dwell“.
Die ESP®-Pflicht gilt auch in der EU: Das Europäische Parlament hat im Jahr 2009 die Regelung 2009/661/EC verabschiedet, nach der von 2011 an alle neuen Pkw- und Nutzfahrzeugmodelle mit ESP® ausgerüstet sein müssen.
Von 2014 an hat dies Geltung für alle Neufahrzeuge.
Außerdem wird im Zuge der Verbesserung des Fußgänger-
schutzes die Ausrüstung des Fahrzeugs mit dem soge-
nannten Bremsassistenten (BAS) im Regelwerk ECE-R 13H verpflichtend vorgeschrieben. In Abhängigkeit von Fahrzeugkategorie und Zulassungsart sind die enthaltenen Anforderungen beginnend im Jahr 2009, jedoch endgültig ab 2015 bindend. Der elektronisch-hydraulische Bremsassistent, auch EBA oder HBA genannt, unterstützt den Fahrer im Fall einer Notbremsung, die maximale Verzögerung zu erreichen. Diese Funktion kann mit der ESP®-Hardware von Bosch realisiert werden.
Aufgrund der zunehmenden Komplexität vernetzter Systeme
soll die Umsetzung der Norm ISO 26262 die funktionale Sicherheit eines elektrischen bzw. elektronischen Systems
im Kraftfahrzeug gewährleisten. Sie lehnt sich an die IEC
61508 an und wurde in einem ersten Entwurf im Juli 2009 veröffentlicht. Als Standard gilt die ISO 26262 ab 2011.